Gesund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit - Forderung nach höherem Stellen­wert im künftigen BIPAM

Der Beratende Arbeitskreis des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit begrüßt die Entwicklungen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 16.10.2023. Dieser greift einige der wichtigen Punkte auf, die in öffentlichen Stellungnahmen zu diesem Vorhaben benannt wurden, beispielsweise durch das Zukunftsforum Public Health. Gleichwohl erscheint es von besonderer Dringlichkeit, auf den im Referentenentwurf noch zu gering bewerteten Stellenwert der gesundheitlichen Chancengleichheit hinzuweisen.

1. Eine zentrale Aufgabe des zukünftigen Bundesinstituts sollte es sein, auf eine erhöhte gesundheitliche Chancengleichheit hinzuwirken.

Entscheidend für den Erfolg und die Nachhaltigkeit präventiver und gesundheitsförderlicher Maßnahmen ist die Verbindung von Verhaltens- und Verhältnisorientierung in Lebenswelten (Settings) und die Berücksichtigung der sozialen Determinanten in allen Politikbereichen (Health in All Policies-Ansatz).

2. Die föderale Struktur des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit sollte im zukünftigen Bundesinstitut genutzt und weiter ausgebaut werden.

Der Kooperationsverbund mit seinen über 70 landes- oder bundesweiten Mitgliedsverbänden bewirkt eine Weiterentwicklung der Qualität soziallagenbezogener Gesundheitsförderung und Prävention. Seine etablierte Arbeitsstruktur fußt in erster Linie auf den Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC), die in allen Bundesländern von den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, den Landesregierungen und den Landesvereinigungen für Gesundheit gemeinsam gesteuert und getragen werden.

Der Expertenbeirat als "Beratender Arbeitskreis" von anerkannten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Praxis, Wissenschaft, gesetzliche Krankenversicherung und Politik begleitet die Aktivitäten des Kooperationsverbundes fachlich. Der Beratende Arbeitskreis entwickelt die konzeptionellen Grundlagen der Arbeit im Kooperationsverbund. Er ist beispielsweise verantwortlich für die Festlegung der Good Practice-Kriterien für die Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten und die Entwicklung der Handlungsempfehlungen im kommunalen Partnerprozess "Gesundheit für alle".

Weitere Informationen unter gesundheitliche-chancengleichheit.de

 

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