5. Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht
Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Bisher sind vier Berichte erschienen. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht wurde im Frühjahr 2017 veröffentlicht und ist jetzt online verfügbar.
38 Indikatoren aus den Bereichen gesellschaftliche Hintergründe, relative Armut und Reichtum werden beleuchtet.
Ein Indikator ist dabei „Subjektiver Gesundheitszustand“, denn "der selbst wahrgenommene Gesundheitszustand entscheidet über die individuelle aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben." Die Selbsteinschätzung der subjektiven Gesundheit wird in Anhängigkeit vom Alter und der Einkommensklasse betrachtet. "Bei Interpretation des Zusammenhangs zwischen Einkommen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen muss zunächst auf die offene Frage der kausalen Beziehung zwischen ihnen hingewiesen werden. Weiterhin müssen Alterseffekte berücksichtigt werden, da sich die Einkommensgruppen hinsichtlich ihrer Altersstruktur unterscheiden. Zudem ist die Auswahl der funktionalen Einschränkungen durch die Datenquelle weitgehend vorgegeben und hat mithin einen etwas willkürlichen Charakter. Weiterführende Analysen des Robert Koch-Instituts zeigen allerdings auch nach Kontrolle für Altersunterschiede einen Zusammenhang zwischen dem Einkommen und der subjektiv empfundenen Gesundheit."
Quelle: armuts- und reichtumsbericht