Piktogrammheft für die Kommunikation zu zahnmedizinischen Problemen
§4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) schränkt die zahnärztlichen Leistungen für diese Personengruppe ein auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ In der Regel werden die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Rahmen des Amtshilfeverfahrens nach §§ 3-7 SGB X durch „die zuständige Behörde“, den kommunalen Kostenträger, um eine Stellungnahme gebeten, ob die geplante Leistung gerechtfertigt ist und dem AsylbLG entspricht.
Die Verständigung mit den Menschen, die nicht oder nur unzureichend die deutsche Sprache beherrschen, ist nicht immer einfach. Die Broschüre mit Piktogrammen zur zahnärztlichen Anamnese und Behandlung, die die Bundeszahnärztekammer zusammengestellt hat, kann dabei hilfreich sein. (Quelle: bzaek.de)
Weitere Anamnese- und Fragebögen in verschiedenen Sprachen finden Sie auch auf der Internetseite der KZBV.