Präventionsgesetz - Bundesrahmenempfehlungen verabschiedet
Die mit dem Präventionsgesetz im Sommer 2015 eingeführte Nationale Präventionskonferenz (NPK) verabschiedete am 19.02.2016 die Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben. Damit wurden die Voraussetzungen für den Start der nationalen Präventionsstrategie geschaffen. Neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung als Träger haben auch Bundes- und Landesministerien, kommunale Spitzenverbände, Patientenvertretungen sowie die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung an den Empfehlungen mitgewirkt.
Die bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen „dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligender Organisationen und Einrichtungen sowie zu Dokumentations- und Berichtspflichten.“ heißt es in der Präambel.
Wie im Präventionsgesetz artikuliert, stellen lebensweltbezogene Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung einen Beitrag zu größerer gesundheitlicher Chancengleichheit dar. In den Rahmenempfehlungen wird formuliert: „Lebenswelten sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, des Arbeitens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Freizeitgestaltung und des Sports. Dazu zählen insbesondere:
• Kommunen
• Kindertagesstätten
• Sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Freizeitgestaltung
• Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
• Hochschulen
Bei der Benennung der gemeinsamen Ziele orientierte sich die NPK am Lebenslauf:
- Ziel Gesund aufwachsen
- Ziel Gesund leben und arbeiten
- Ziel Gesund im Alter
„Mit dieser Zielesystematik können im Grundsatz alle Menschen mit lebensweltbezogenen Präventions-, Gesundheitsförderungs-, Sicherheits- bzw. Teilhabeangeboten erreicht werden. Da Menschen in der Regel mehrere gesellschaftliche Rollen einnehmen, bieten Lebenswelten komplementäre Zugangsmöglichkeiten - Beschäftigte sind bspw. gleichzeitig in der betrieblichen Gesundheitsförderung und ggf. als Eltern durch Aktivitäten in Kita und Schule erreichbar.“
Zur Umsetzung des Ziels Gesund aufwachsen werden Themen, Leistungen und Aktivitäten der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung aufgeführt.
„Die NPK unterstützt zielbezogene ressortübergreifende kommunale Strategien der Gesundheitsförderung. Über die kommunalen Zuständigkeiten und Handlungsfelder hinweg sollen gesundheits- und sicherheitsförderliche Angebote an den Übergängen der kindlichen Entwicklung bis zum Einstieg ins Erwachsenenalter miteinander verzahnt und bedarfsgerecht gestaltet werden („Präventionsketten“).“
Es wird ausdrücklich formuliert: „Hierbei sind bereits bestehende effektive Strukturen und Präventionsmaßnahmen in den Settings, wie z. B. die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V, zu berücksichtigen.“