DAJ: „Empfeh­lun­gen zur Weiter­ent­wick­lung der Gruppen­pro­phylaxe“

Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 19. Juni 2020 hat die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. „Empfehlungen der DAJ e.V. zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe“ beschlossen. Sie setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter die verbandsinterne Diskussion über die Konsequenzen aus der letzten Auflage der Epidemiologischen Begleituntersuchungen (DAJ-Studie) und zugleich einen Startpunkt für die systematische sowie wissenschaftliche Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe.

Auf knappste Weise zusammengefasst geht es um zwei zukünftige Handlungsschwerpunkte:

  1. Die Prävention der frühkindlichen Karies unter besonderer Berücksichtigung von Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bleibt eine vorrangige Aufgabe der Gruppenprophylaxe und muss gestärkt werden, indem die Zusammenarbeit der Gruppenprophylaxe mit dem Setting Kita grundsätzlich verbessert wird.
  2. Für die Mundgesundheit im bleibenden Gebiss geht es um das effektive Erreichen mundgesundheitlicher Chancengleichheit bei gleichzeitiger Sicherung des erreichten Niveaus für alle Kinder und Jugendlichen.

Für beide Handlungsschwerpunkte beschreibt das Papier nun evidenzbasierte Präventionsstrategien und konkrete Handllungsansätze, die auch differenzieren nach Ansätzen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Gemeinsamer Orientierungsrahmen für alle Handelnden der Gruppenprophylaxe

Der Charakter der „Empfehlungen der DAJ e. V. zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe“ ist somit nicht der eines (nur) nach außen gerichteten Forderungskatalogs. Vielmehr hat das Papier den Charakter einen gemeinsamen Orientierungs- und Handlungsrahmens, auf den sich die DAJ-Mitgliedsorganisationen verständigt haben. Sie wollen ihre eigene Haltung und ihr eigenes Handeln im Hinblick auf die gemeinsame Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe im Zusammenspiel im Geiste dieses Papiers ausrichten, aber auch weitere Partner gewinnen und gemeinsam politische Ziele wie die selbstverständliche Verankerung der Mundhygiene in Kita und Schule vorantreiben.

Inhaltlich leistet das Papier ein Bekenntnis zu den „klassischen“ Prinzipien der Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V, zu Flächendeckung und gesundheitlicher Chancengleichheit. So wird beispielsweise in dem Papier beschrieben, wie das Zusammenspiel von universeller Basisprophylaxe und risikoorientierten Programmteilen systematisch verbessert werden soll. Für die Verbesserung der Mundgesundheit im Milchgebiss sollen vorrangig zwei Ziele erreicht werden:

  • Alle Kinder putzen täglich nach einer der Hauptmahlzeiten gemeinsam mit ihrer Bezugserzieherin/ihrem Bezugserzieher die Zähne mit fluoridierter Zahnpasta (ab 2 Jahre).
  • Mundgesundheitsförderung muss Bestandteil jeder Kita-Konzeption sein.

Im Fokus der Überlegungen steht aber auch, dass diese Ziele nicht als Forderungen von außen in das Setting Kita hineingetragen werden können: Vielmehr geht es darum, die Zusammenarbeit mit der Kita auf allen Ebenen – von den Verbänden der Träger über die Fachberatungen, Kita-Leitungen und Erzieherinnen und Erzieher – auf neue Füße zu stellen gemäß dem Motto:

Von der Gruppenprophylaxe in der Kita zur Gruppenprophylaxe mit der Kita!

Quelle: DAJ

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