Gesundheitsministerkonferenz fasst Beschluss zur Zahngesundheit bei Kleinkindern
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) tagte im Juni 2014 in Hamburg. Die GMK ist eine von zahlreichen Fachministerkonferenzen der Länder und besteht seit nunmehr über 60 Jahren. Ihr gehören die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder an. Die Bundesgesundheitsministerin oder der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast der GMK.
Die GMK dient der Zusammenarbeit und der Koordination der Länderinteressen in gesundheitspolitischen Fragestellungen. Sie ist ein wichtiges Gremium der fachlichen und politischen Beratung und Abstimmung gesundheitspolitischer Themen und Aufgaben zwischen den Ländern. Dabei befasst sich die GMK mit der ganzen Themenvielfalt der Gesundheitspolitik, wie beispielsweise der Ausgestaltung und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, der ambulanten und stationären Versorgung, der Pflegepolitik, der Gesundheitsförderung und Prävention, den Berufen im Gesundheitswesen, der Drogenpolitik und der europäischen Gesundheitspolitik. Der Vorsitz der GMK wechselt jährlich zwischen den Bundesländern. Nach Hamburg wird 2015 Rheinland-Pfalz den Vorsitz übernehmen.
Am 27. Juni 2014 hat die 87. Gesundheitsministerkonferenz u. a. einen Beschluss zur Zahngesundheit bei Kleinkindern gefasst. Der Beschluss unter Top 11.6 lautet:
Zahnmedizinische Früherkennung bei Kleinkindern
Die GMK erkennt den Spitzenplatz Deutschlands im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen an. Deutschland hat in der Breite der zahnmedizinischen Versorgung insgesamt einen hohen Versorgungsgrad erreicht. Diese positive Entwicklung muss fortgesetzt und um die verstärkte zahnprophylaktische Früherkennung bei Kleinkindern erweitert werden.
Dazu bittet die GMK die Partnerinnen und Partner der Selbstverwaltung:
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die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, insbesondere die vorgegebene Abstimmung der zahnärztlichen mit der ärztlichen Kinder-Früherkennungsuntersuchung (Nr. 4 Satz 1 der Richtlinien), unter Berücksichtigung der Gruppenprophylaxe (Nr. 4 Satz 2 und 3 der Richtlinie), konsequent anzuwenden,
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um Unterstützung bei den Bemühungen im Gemeinsamen Bundesausschuss zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern für die Aufnahme von Hinweisen auf die zahnmedizinischen Früherkennungsuntersuchungen in das gelbe Kinder-Untersuchungsheft,
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um Überprüfung der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten hinsichtlich der Einführung regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen spätestens ab dem 12. Lebensmonat eines Kindes,
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um den zügigen Ausbau der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V für Kleinkinder und eine interdisziplinäre Ausrichtung unter Beachtung der Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) „Frühkindliche Karies: Zentrale Inhalte der Gruppenprophylaxe für unter 3-Jährige“. (Quelle: gmkonline)
Neben dem Ausbau und der Vernetzung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen wird von der GMK erstmals die Gruppenprophylaxe als wichtiger Baustein im Gesamtkontext aller zahnmedizinisch präventiven Leistungen gesehen. Die aufsuchende regelmäßige Betreuung soll die kleinen Kinder einbeziehen. Die Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der BZÖG werden in diesem Ausbauprozess ein kompetenter und konstruktiver Partner sein.