Zum Arbeitsgespräch in der Bundeszahnärztekammer

Die Vorstände der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des Bundesverbandes der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG) führten am 15. August dieses Jahres ein Arbeitsgespräch in den Räumlichkeiten der BZÄK in der Berliner Chausseestraße. Am Gespräch, das von BZÄK und KZBV initiiert worden war, nahmen für den BZÖG Herr Dr. Pantelis Petrakakis, Frau Dr. Sabine Breitenbach und Herr Dr. Uwe Niekusch teil. Die BZÄK wurde vertreten durch ihren Vizepräsidenten, Herrn Prof. Dietmar Oesterreich, und Herrn Dr. Sebastian Ziller, der das Treffen im Vorfeld koordiniert hatte. Herr Dr. Wolfgang Eßer nahm in seiner Funktion als Vizepräsident der KZBV am Gespräch teil.

Anlass des Gesprächs, das in einer sehr angenehmen und kollegialen Atmosphäre stattfand, war die gegenseitige Abstimmung von BZÖG, BZÄK und KZBV hinsichtlich gemeinsamer Zielsetzungen und Vorgehensweisen im Bereich Alterszahnmedizin. Im Zentrum standen der Abgleich des AuB-Konzepts der BZÄK und KZBV zur zahnärztlichen Versorgung alter und behinderter Menschen (siehe auch Zahnärztlicher Gesundheitsdienst 3/2010) und des BZÖG-Konzepts zur Zahnmedizinischen Betreuung in Senioren- und Pflegeheimen sowie Gespräche zu Kooperationsmöglichkeiten, die sich aus beiden Konzepten ergeben könnten.

Große Einigkeit herrschte nach Ansicht aller Beteiligten in der Notwendigkeit einer Verbesserung der Ausbildung der Pflegeberufe und der flächendeckenden Umsetzung präventionsorientierter zahnmedizinischer Versorgungskonzepte unter Einbindung des Pflegepersonals. Auch bestand Konsens darüber, dass ein dringender ordnungspolitischer Handlungsbedarf gegeben ist, um die Versorgung dieser besonders vulnerablen Gruppen im Rahmen eines Gesamtkonzepts adäquat gewährleisten zu können. Herr Dr. Eßer betonte unter Verweis auf die präventiven Erfolge der Gruppenprophylaxe, dass durch die Nutzung positiver Synergien auf Grundlage einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Zahngesundheitsdienst im Bereich Alterszahnmedizin ähnliche Erfolge erzielt werden könnten. Besonders im Bereich der Ausbildung sieht Herr Prof. Oesterreich Möglichkeiten zur Kooperation und zur Einbindung der Zahnärztinnen und Zahnärzte der Öffentlichen Gesundheitsdienste. Er machte deutlich, dass dazu eine einheitliche Sprachfindung und ein Konsens aller Akteure zur inhaltlichen Ausgestaltung notwendig sind, um sowohl in der Ausbildung der Pflegeberufe, aber auch in der Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber der Politik mit einer „gemeinsamen Stimme“ zu sprechen.

Die mögliche Koordinierung der individuellen zahnmedizinischen Betreuung in Pflegeheimen durch den Öffentlichen Zahngesundheitsdienst wurde durch BZÄK und KZBV gleichermaßen als durchaus positiv angesehen. Um die gemeinsamen Zielsetzungen in Zukunft besser strukturieren und inhaltlich abstimmen zu können wurde vereinbart, den BZÖG künftig mit einem ständigen Vertreter zum „Runden Tisch zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde“ einzuladen (siehe auch zm 99, Nr. 22 vom 16.11.2009) 

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