Neue Leitlinien veröffentlicht
Die Leitlinien werden von der AWMF (Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich medizinischer Fachgesellschaften) nach definierten formalen Kriterien erstellt. Sie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen.
Die S1 Leitlinien sind Empfehlungen einer repräsentativ zusammengestellten Expertengruppe. Die S2 Leitlinien gliedern sich in S2k und S2e. Die S2k Leitlinien werden durch eine formale Konsensusfindung erstellt und die S2e durch eine systematische Evidenzrecherche. In den S3 Leitlinien sind alle diese Elemente miteinander verknüpft. Das Verfahren der Leitlinienerarbeitung ist sehr stark formalisiert.
Aktuell veröffentlicht wurden folgende Leitlinien:
- S3 Leitlinie "Zahnbehandlungsangst"
- S3 Leitlinie "Subgingivale Instrumentierung"
- S2k Leitlinie "Einwilligung von Menschen mit Demenz in mediznische Maßnahmen"
Der BZÖG wird häufig als wissenschaftliche Gesellschaft in verschiedene Leitlienienverfahren einbezogen, die Beteiligung erfolgt entsprechend der personellen Kapazitäten im Ehrenamt. Unter anderem waren und sind es:
- S3-Leitlinie "Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“
- Leitlinien-Update "Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe"
- S3-Leitlinie "Subgingivale Instrumentierung"
- S3-LL-Projekt "Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien"
- S2k-Leitlinienvorhaben "Sedierung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde"
- Leitlinie "Dentale digitale Volumentomographie"
- S2k-Leitlinienvorhaben "Verlagerte Eckzähne"
- S2k-Leitlinienvorhaben "Zahnärztliche Behandlung Organtransplantierter"
- Leitlinien-Upgrade "Zahnersatz für zahnbegrenzte Lücken"
- Kinderschutzleitlinie
- S2k-Leitlinie „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen“