Mundgesundheit von Pflegebedürftigen - Podiumsdiskussion
Der Frage "Wie kann die Kompetenz von Pflegekräften und Angehörigen gestärkt werden?" stellten sich Praktiker aus der Pflege sowie Vertreter von Kostenträgern, Pflegeverbänden und Zahnärzten in einem Podiumsgespräch am 20. April 2013 in Frankfurt am Main, das die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) und der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) organisiert hatten. Es galt, Wissensdefizite auszugleichen und gemeinsam zu beraten, wie die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen gefördert werden kann.
In der DAZ-Pressemitteilung heißt es weiter:
Ein derart breit angelegtes Zusammenkommen sei bisher kaum da gewesen, stellte Thomas Bodmer, Mitglied des DAK-Vorstands, Hamburg, gleich zu Beginn fest. Als Vertreter einer Pflegekasse und damit als Kostenträger betonte er, die Probleme in der Pflege seien nur gemeinsam zu lösen. Die Ausbildungsinhalte in der Altenpflege müssten präzisiert werden. Zahnärztliche Leitlinien für die Prävention und Behandlung wären hilfreich. Außerdem solle der Medizinische Dienst der Krankenversicherung verstärkt prüfen, ob die Mundpflege in der ambulanten und stationären Pflege in Ordnung sei.
Mechthild Plümpe, Pflegedienstleitung Häusliche Kranken- und Seniorenpflege, Wiesbaden, konnte berichten, dass viele Pflegebedürftige durchaus in der Lage sind, aktiv ihre Mundhygiene wahrzunehmen. Dennoch benötigt die Mehrzahl Unterstützung bis hin zur vollständigen Übernahme der Zahn- und Prothesenpflege durch die Pflegenden. Dann sei besondere Aufmerksamkeit gefragt. Zahnärztliche Hinweise für den individuellen Pflegeplan stellt sie sich als sehr nützlich vor. Fortbildungen und Schulungen der Pflegekräfte träfen sowohl im ambulanten als auch im stationären Pflegebereich auf hohes Interesse.
Frau Plümpe plädierte dafür, die Betreuung von Demenzkranken grundsätzlich getrennt zu betrachten. Die Problemlage sei anspruchsvoller, weil Einsicht und Mitwirkung nicht ohne Weiteres erzielbar sind. Hier könne eine speziell erworbene Pflegekompetenz für beide – Pflegekraft und Demenzerkrankten – eine spürbare Erleichterung im Umgang miteinander darstellen.
Prof. Dr. med. dent. Christoph Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, München, äußerte sich erfreut, dass das Thema auch dank des Engagements der Zahnärzteschaft für die Alters- und Behindertenzahnheilkunde aktuell „im Trend“ liege und sich „die Prophylaxe jetzt in Richtung Alter bewegt.“ Die Zahnärzte und ihre Verbände bringen sich schon vielerorts ein und stehen gerne bereit, dies noch weiter auszubauen. Für Benz zeigen Studien wie die von Dr. med. dent. Susanne Jäger, dass sich wiederholte Fortbildungen und Schulungen der Pflegekräfte in der Zahn-und Gebisspflege als effektiv erwiesen haben. So nahm der Belag auf den Zähnen deutlich ab, das Zahnfleischbluten reduzierte sich ebenso wie der Zungenbelag, und der Anteil sauberer Prothesen nahm deutlich zu. Zahnärztliche Behandlungsempfehlungen waren nach vier Monaten bereits zu etwa zwei Dritteln umgesetzt. Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Handmotorik verbesserte sich der Mundhygienezustand am meisten.
Dr. med. dent. Uwe Niekusch, Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis und wissenschaftlicher Referent des Bundesverbandes der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, sieht das Potential in einer Vernetzung der pflegerischen und zahnmedizinischen Kompetenzen und im gemeinsamen Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen. Weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, könnten die Gesundheitsämter Koordinierungsaufgaben wahrnehmen. Niekusch forderte eine zahnärztliche Eingangsuntersuchung beim Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und erhielt dafür die breite Zustimmung der Podiumsteilnehmer sowie des Auditoriums.
In den Pflegeheimen sind nach Untersuchungen von Prof. Ina Nitschke und dem Institut der Deutschen Zahnärzte 54 Prozent der Bewohner zahnlos; die Bezahnten verfügen durchschnittlich über zehn Zähne. Durchschnittlich sei fast immer ein Zahn kariös. Eine zahnärztliche Behandlungsbedürftigkeit werde daher häufig festgestellt. Es gebe also Verbesserungsbedarf.
Klaus Dieter Schulz, Kassel, Vorstandsmitglied und Qualitätsmanager beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), welcher 7.500 Mitgliedseinrichtungen vertritt, erläuterte, dass im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung die Zahnpflege zur Grundpflege gehört. Die Mundpflege als Leistung eines ambulanten Pflegedienstes oder eines Pflegeheims ist von den Angehörigen nicht „abwählbar“. Das heißt, Mundpflege ist dann von den Pflegekräften zu erbringen.
Schulz und andere Diskussionsteilnehmer sahen die Personalsituation im Pflegebereich kritisch. So verfügen laut Statistischem Bundesamt nur rund 60 Prozent der eingesetzten Pflegepersonen in der stationären und ambulanten Pflege über einen staatlichen Ausbildungsabschluss für die Pflege. Damit müssen 40 Prozent als angelernt gelten, vom großen Bereich der rein familiären Pflege gar nicht zu reden. Hier steckt noch ein erhebliches Entwicklungspotential im Hinblick auf die Fortbildung der Pflegenden in Sachen Zahn- und Mundpflege und dem Erkennen von Anzeichen für zahnärztlichen Handlungsbedarf.
Dr. med. dent Jochen Bauer, Bonn, Vorsitzender der VDZM, und Dr. med. dent. Harald Strippel, M.Sc., moderierten die Veranstaltung und unterlegten die Diskussion mit zusätzliche Daten und Fakten. Etwa, dass 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden. Dabei müssen die Angehörigen in mehr als zwei Drittel der Fälle ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst allein die Pflege leisten. Die Moderatoren stellten ein breitenwirksames Modellprojekt zur Schulung von Angehörigen in der familiären Pflege vor. Allein in einem Jahr erhielten über 7.000 Angehörigen von Personen, bei denen nach einem Krankenhausaufenthalt Pflegebedürftigkeit eintrat, Beratungs- und Trainingsangebote. Hier geht es um Kompetenzförderung und Begleitung, Wissensvermittlung, Netzwerkbildung, Förderung von Ressourcen, Bekanntmachen mit geeigneten Pflegehilfsmitteln und dergleichen. Die weitaus meisten Angehörigen fühlten sich danach auf die Pflegesituation gut vorbereitet. Warum soll dort nicht auch die Mundgesundheit verstärkt eingebracht werden?
Momentan ist zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen auf Bundesebene eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in Arbeit. Dies bezieht sich aber nur auf die stationären Pflegeeinrichtungen, in denen sich 30 Prozent der Pflegebedürftigen befinden. Mit dem Anliegen, auch für die mit 70 Prozent größere Gruppe im ambulanten Bereich und der Familie die dringend notwendigen Verbesserungen zu erzielen, stimmten am Ende einer sehr informativen und fruchtbaren Diskussion alle Teilnehmer überein. Nach deren Überzeugung werden weitere Begegnungen in der Zusammenarbeit folgen. Dr. Bauer kündigte an, die VDZM werde die Veranstaltung auswerten und in der Folge Vorschläge zum Ausbau der angesprochenen Themen entwickeln.
Hintergrundinformationen finden sich unter www.vdzm.de, „Pflege und Zahnmedizin“