Verordnung zur weiteren Moder­nisierung des Strahlen­schutz­rechts

Am 5. Dezember 2018 ist die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit der Verordnung, die eine Reihe von Einzelverordnungen enthält, wird das deutsche Strahlenschutzrecht fortentwickelt.

Eine neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung) wird die mit dem Strahlenschutzgesetz begonnene Novellierung des deutschen Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung fortsetzen und den bestehenden hohen Schutzstandard weiter verbessern. Die Verordnung enthält insbesondere konkretisierende Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung.

In dem Artikelgesetz werden zudem Änderungen in vielen weiteren Ordnungen geregelt, z. B. der Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (Notfall-Dosiswerte-Verordnung–NDWV). 

Die Inhalte der Paragrafen der bisherigen Röntgenverordnung wurden dabei größtenteils in die neuen gesetzlichen Grundlagen intergriert. Unverändert bleibt die Notwendigkeit der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz aller fünf Jahre. Geändert wurden u. a. die Anzeigepflicht des Betriebs einer Röntgeneinrichtung (jetzt 14 Tage vor Inbetriebnahme), die Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen von Abnahmeprüfungen (jetzt 3 Jahre) und die Notwendigkeit der Erstellung eines Leitfadens für den Strahlenschutz für Betreuungs- und Begleitpersonen (bisher helfende Personen). Die Verpflichtung zum Führen eines Röntgenpasses ist weggefallen.

weitere Information unter bundesgesetzblatt

Zurück