Tag des Gesundheitsamtes 2020
„Das Gesundheitsamt vor Ort ist eine zentrale Säule für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Die Arbeit der rund 400 kommunalen Gesundheitsämter wird bislang nicht ausreichend gewürdigt und die personelle Ausstattung der Gesundheitsämter sinkt seit Jahren. Daher hat das RKI 2019 erstmals den Tag des Gesundheitsamtes ausgerufen, am 19. März, dem Geburtstag von Johann Peter Frank. Der Mitte des 18. Jahrhunderts geborene Arzt und Sozialmediziner Johann Peter Frank gilt als Begründer des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Das Motto für den Tag des Gesundheitsamtes 2020 ist Gesundheitsmonitoring für evidenzbasiertes Handeln. Die Erfassung von Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten sowie die darauf basierende Gesundheitsberichterstattung sind auf kommunaler Ebene von großer Bedeutung. Vergleichsweise bekannt dürften die Schuleingangsuntersuchungen sein. Darin erheben die Gesundheitsämter seit Jahrzehnten unter anderem Impfstatus, Gewicht und Sprachentwicklung der Schulanfänger und empfehlen bei Bedarf Fördermaßnahmen.“ heißt es in der Pressemitteilung des RKI.
„Die inhaltlichen Kernthemen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung sind vielfältig und spiegeln die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Wichtige Themen sind dabei die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (unter Nutzung der jeweiligen Schuleingangsuntersuchungen), die Gesundheitsversorgung, Aspekte der psychischen Gesundheit sowie die Gesundheit von Älteren. Gerade auf kommunaler Ebene kann Gesundheitsberichterstattung wichtige Impulse für die Planung von Gesundheitsförderung und Prävention geben sowie kleinräumig Versorgungsbedarfe aufzeigen. Bei den Lebensverhältnissen und damit auch bei der gesundheitlichen Lage gibt es regional große Unterschiede. Daher ist eine kleinräumigere Betrachtung unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Lebensverhältnisse eine große Herausforderung. Auch dies ist nur möglich mit Hilfe einzelner Aspekte des Gesundheitsmonitorings.
In Gute Praxis Gesundheitsberichterstattung – Leitlinien und Empfehlungen 2.0, Anfang September 2019 im Journal of Health Monitoring veröffentlicht, heißt es: „Die Gute Praxis Gesundheitsberichterstattung soll Gesundheitsberichterstatterinnen und Gesundheitsberichterstattern auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie innerhalb anderer Institutionen eine Orientierung bieten. Zentrales Anliegen ist es, zu unterstreichen, dass Gesundheitsberichterstattung kein Selbstzweck ist, sondern eine gesellschaftliche Funktion hat und dem alten, immer noch aktuellen Grundsatz "Daten für Taten" folgt. Die Gesundheitsberichterstattung hat die Aufgabe, Problemfelder und Handlungsbedarfe aufzuzeigen, um damit einen Beitrag zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit aller in psychischer, sozialer und physischer Hinsicht zu leisten.“ In „Gute Praxis“ sind Stellungnahmen aus der Gesundheitsberichterstattung der kommunalen, Landes- und Bundesebene sowie weiterer Institutionen und Verbände eingeflossen.“
Unbeachtet in der Pressemitteilung des RKI bleibt, dass gerade Zahnärztliche Dienste in den Gesundheitsämtern standardisierte Daten erheben und gezielte Programme für eine Verbesserung der Mundgesundheit ableiten und durchführen. Die Grundlage dafür, die "Empfehlungen zur standardisierten Gesundheitsberichterstattung für die Zahnärztlichen Dienste im Öffentlichen Gesundheitsdienst" wurden gerade aktualisiert und veröffentlicht.