BZÖG-Mitg­lieder erhalten kosten­lose Rechts­beratung durch die Kooperation mit dem VFF

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Seit dem 01.02.2019 vertraut der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BZÖG) auf die Angebote des Verbandes Fach- und Führungskräfte (VFF). Unsere Mitglieder profitieren damit ab sofort von der professionellen Beratung des VFF in allen sozialversicherungsrechtlichen sowie arbeits- und dienstrechtlichen Fragen. Darüber hinaus können sie zu Mitgliederkonditionen an den speziell auf Fach- und Führungskräfte zugeschnittenen Seminaren des Führungskräfte-Instituts teilnehmen.

„Im öffentlichen Gesundheitsdienst ist Netzwerken und ein Blick über den Tellerrand ausschlaggebend für den Erfolg in der Arbeit. Es ist deshalb nur eine Frage der Zeit gewesen, den Kontakt zum VFF zu suchen, damit dessen Angebote und Serviceleistungen von unseren Mitgliedern genutzt werden können“, stellen die beiden Vorsitzenden des BZÖG, Dr. Michael Schäfer und Dr. Claudia Sauerland, fest.

„Wir freuen uns, dass wir mit dem BZÖG einen weiteren Verband von unseren Leistungen überzeugen konnten“, so Susanne Schebel, 1. Vorsitzende des VFF. Verbände und Sprecherausschüsse von Organisationen haben im Rahmen von Sondermitgliedschaften die Möglichkeit, den juristischen Service des VFF in Anspruch zu nehmen. Deren Mitglieder profitieren von der hohen rechtlichen Expertise und dem umfassenden Know-how des branchenübergreifenden Verbandes zu Themen, die Fach- und Führungskräfte betreffen.

Unseren Mitgliedern sei mitgeteilt, dass sie ab sofort den Service nutzen können. Dabei ist zu beachten, dass der Kontakt zum VFF stets nur über die Geschäftsführung des BZÖG zu laufen hat. Diese hat gegenüber dem VFF die Mitgliedschaft im BZÖG zu bestätigen und stellt anschließend die persönliche Verbindung her.

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