Die EU arbeitet an einem Ethanolverbot in Desinfektionsmitteln

Alternativen wären teurer

Die BZÄK macht auf Bestrebungen der EU zu einer Neubewertung von Ethanol aufmerksam, die weitreichende Konsequenzen für die Hygiene im gesamten Gesundheitswesen haben könnte, und kritisiert diese scharf: „Die EU begibt sich auf wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Pfade, die die Patientenversorgung gefährden könnten“.

Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Dazu gehören zum Beispiel Hände- und Oberflächendesinfektionsmittel. Eine im Raum stehende Einstufung als reproduktionstoxisch würde nach deutschem Arbeitsrecht ein Beschäftigungsverbot für alle Frauen im gebärfähigen Alter nach sich ziehen. Das würde das Gesundheitswesen unmittelbar lahmlegen, kritisiert die Bundeszahnärztekammer in einer Pressemitteilung.

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