Nationaler Aktionsplan zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam
Vor dem Hintergrund des Minamata-Abkommens und der EU-Quecksilberverordnung veröffentlichte das Bundeskabinett im Juli 2019 den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam“. Ziel soll es sein, „den Einsatz von Amalgam in der Zahnbehandlung weiter zu senken und auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren in der Gesundheitsversorgung durchgeführt werden, sollen dazu beitragen.“ heißt es in dem Papier.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Prävention weiter stärken
„Die Bundesregierung wird den im Verlauf der 1980er Jahre eingeschlagenen Weg eines an den Grundsätzen der Prävention und der Zahnerhaltung ausgerichteten Versorgungssystems weiter folgen. Dabei wird sie in den nächsten Jahren ein besonderes Augenmerk auf die Verhinderung frühkindlicher Karies legen.“ In diesem Kontext steht auch der Wille, die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen weiter zu stärken. „Diese hat sich als besonders geeignet erwiesen, um auch solche Kinder und Jugendliche einzubeziehen, die durch andere Präventionsangebote oft nur schwer zu erreichen sind.“
Ausbildung und Schulung
In den Lehrplänen Universitäten und Fachschulen für die Ausbildung des zahnärztlichen Personals sollen sich die Anforderungen zur Reduzierung von Dentalamalgam widerspiegeln. Dazu werden vor allem die Kenntnisse für die Anwendung von alternativen Füllmaterialien vermittelt.
Information von Patientinnen und Patienten und der Öffentlichkeit
"Patientinnen und Patienten sollen über die Möglichkeiten zur Behandlung von Kavitäten informiert sein. Sie müssen über die Informationen verfügen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können." Dabei stehen besonders die Patientenberatungsstellen im Blickpunkt.
Eintrag von Dentalamalgam in die Abwassersysteme minimieren
"Die Bundesregierung tritt in den Dialog mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene, um zu eruieren, wie die wasserrechtlichen Vorschriften zur Vermeidung des Eintrags von Dentalamalgam in das Abwasser umgesetzt werden und ob eine Senkung des Umwelteintrags möglich ist."
Die vollständige Drucksache 19/11795 unter bundestag.de