Statistisches Bundesamt: 72.000 Menschen ohne Anspruch auf Krankenversorgung

Versicherungsstatus in Deutschland

Betroffen waren mit rund 44.000 überwiegend Männer (61 Prozent). 54.000 aller Personen (75 Prozent) ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbspersonen wie Rentner:innen oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland.

Weitere 198.000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. „Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfänger:innen von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören“, heißt es in der Pressemeldung von Destatis.

Jede neunte Person (11 Prozent) war im Jahr 2023 privat krankenversichert. Das waren gut 9,0 Millionen Menschen, darunter knapp 2,4 Millionen Familienversicherte. Demgegenüber waren 89 Prozent beziehungsweise 73,3 Millionen Menschen gesetzlich versichert, davon 16,8 Millionen als familienversicherte Angehörige. Familienangehörige werden im Vergleich zu Versicherten insgesamt etwas häufiger privat mitversichert als gesetzlich: Bei ihnen betrug der Anteil der privat Versicherten 12 Prozent.

Knapp 5,1 Millionen Menschen waren freiwillig gesetzlich versichert – das betrifft zum Beispiel Selbständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie machten 7 Prozent der gesetzlich Versicherten aus.

Bei den Zahlen von Destatis handelt es sich um Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der rund 1 Prozent der Bevölkerung zu seinen Lebensbedingungen befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften. Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören alle Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Wohnungslose, Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie ausländischer diplomatischer Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden nicht erfasst.

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