In der Stellungnahme heißt es unter anderem:
Zu konstatieren ist jedoch, dass der Entwurf eine gravierende Gerechtigkeitslücke aufweist, die geeignet ist, die Gesamtakzeptanz in Frage zu stellen. Während Versicherte und alle
Leistungserbringer durch eine Vielzahl von Maßnahmen erheblich belastet werden, entzieht sich der Bund weiterhin seiner Finanzverantwortung für die angemessene Beitragszahlung für Bürgergeldempfänger und überwälzt weiterhin eigentlich aus Steuermitteln zu finanzierende Beiträge in Höhe von 12,5 Milliarden € auf die Versichertengemeinschaft der GKV und vergrößert damit in entsprechender Höhe das Defizit. Völlig unverständlich ist auch, dass die Mehreinnahmen aus der vorgesehenen Erhöhung der Tabaksteuer nicht zumindest ab 2027 dem Gesundheitswesen zufließen sollen, weil dort die Folgen des Rauchens erhebliche Ausgaben verursachen. Nicht nachvollziehbar ist zudem, wieso nicht zumindest höhere Abgaben auf hochprozentige Alkoholika und stark zuckerhaltige Produkte Eingang in den Entwurf gefunden haben, denn auch hier gibt es einen unmittelbaren morbiditäts- und damit ausgabensteigernden Effekt.