Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf
Am 11. November tagte der Beirat der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur ”Zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen”. BMG, BZÄK, KZBV, SOD, BZÖG, RKI und die Beiratsmitglieder diskutierten konkrete Maßnahmen.
Die zahnärztlichen Sachverständigen postulierten, besonderen Präventions- und Therapiebedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und gezielte Präventions- und Therapieleistungen zu erbringen, um Behandlungsbedarfe zu reduzieren.
Sie brachten konkrete Maßnahmenvorschläge dafür ein. Viele dieser Punkte sind im Aktionsplan des BMG von 2024 enthalten, bislang jedoch noch ohne Umsetzung:
- Ausweitung der Kooperationsverträge nach § 119b SGB V auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen),
- Einbindung von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) nach § 119c SGB V,
- Angemessene Vergütung des erhöhten zeitlichen, organisatorischen und personellen Mehraufwands,
- Verbesserung der Versorgung unter Allgemeinanästhesie,
- Verankerung der zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf in die universitäre Ausbildung.
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