Fachtag 70 Jahre BZÖG In Unna

Netz­werke im ÖGD – Gesund­heit kreativ, digital und lebens­nah ge­stalten

70 Jahre jung - Wissenschaftlicher Fachtag zum BZÖG-Jubiläum in Unna

Der „Bundesverband der Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ wurde vor siebzig Jahren im Jahr 1955 als Berufsverband gegründet. Schon 1967 erfolgte die Erweiterung zur wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Das 70. Jubiläum gibt Anlass zum Rückblick, zur Standortbestimmung und zum Ausblick. Dr. Ilka Gottstein, erste Vorsitzende des Verbandes resümierte in Ihrer Eröffnungsrede dazu mit einem persönlichen Statement: „Der BZÖG ist 70 Jahre jung. Lasst uns nach vorn schauen!“. Dieser Aufruf führte zu einem für den BZÖG neuen Fortbildungsformat für Mitglieder. Am 7. November 2025 wurde in der Stadt Unna, einer Mittelstadt im einwohnerstärksten und ÖGD-stärksten Bundesland Nordrheinwestfalen, ein inspirierender, wissenschaftlicher Fachtag zum Thema „Verbesserung der Mundgesundheit bei Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf – Chancen, Innovationen und Schnittstellen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst“ veranstaltet. Der Veranstaltungsort ist im weitesten Sinne die Wirkstätte von engagierten BZÖG-Mitgliedern, wie der ehemaligen zweiten Vorsitzenden, Dr. Claudia Sauerland, der amtierenden zweiten Vorsitzenden, Simona Mitter und des ehemaligen Redakteurs der Verbandszeitschrift „Zahnärztlicher Gesundheitsdienst“, Dr. Christoph Hollinger. Die technischen und organisatorischen Bedingungen wurden von Ihnen und den Mitarbeiterinnen des Zahnärztlichen Dienstes kompetent mitgestaltet.

Während 1955 die Kariesvermeidung an bleibenden ersten Molaren bei sechs- bis siebenjährigen Kindern wegen der hohen Prävalenz eines der Hauptziele war, wird heute verstärkt auf gesundheitliche Chancengleichheit hingewirkt. Es gab in den letzten Jahrzehnten einige entscheidende rechtliche Änderungen, die zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen mit Behinderungen beitragen sollen. Das bedeutet aber nicht nur gleiche Angebote, sondern darüber hinaus zusätzliche, besondere Angebote. Erst dadurch kann ihnen die Teilhabe an der Gesundheitsversorgung im vollen Umfang ermöglicht werden. Welche Änderungen sich damit für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ergaben, berichte Dr. Guido Elsäßer, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Inklusive Zahnmedizin der Bundeszahnärztekammer in seinem Vortrag „Inklusive Zahnmedizin – Wo stehen wir heute“. Elsäßer dankte eingangs dem BZÖG für die langjährige Zusammenarbeit. Er wies danach auf die besondere politische Dimension der „inklusiven Zahnmedizin“ gegenüber der älteren Bezeichnung „Behindertenzahnmedizin“ hin. Auch die funktionellen Fähigkeiten hervorzuheben statt nur Krankheiten zu kodieren unterstreicht den Paradigmenwechsel zu Teilhabe und Inklusion. Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) gestattet eine stärkere Förderung von Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen als die Diagnosecodes der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD-10, zukünftig ICD-11). Für uns konkret bildet sich die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland in den Sozialgesetzbüchern IX und V ab. Zu nennen sind die Paragrafen 2 SGB IX und 22a SGB V. Eine Berechtigung zur  Anwendung von § 22a liegt vor, wenn Menschen einen Pflegegrad nach § 11 SGB XI haben oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht, wodurch bspw. für berechtigte Kinder ab 6 Jahren vierteljährliche prophylaktische Maßnahmen möglich sind (§§ 22, 22a SGB V. Begeistert berichtete Elsäßer über die neue Plattform ZIMBA.bw der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Sie gestattet einen guten Zugang zu Informationen und Angeboten des Sachgebiets Inklusive Zahnmedizin. Dass die Kooperationsvereinbarungen nach § 119b SGB V für stationäre Pflegeheime zukünftig auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie Wohnheime, Wohngemeinschaften, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderungen  (MZEB) ausgeweitet werden sollten, wäre für Elsäßer ein notwendiger Schritt für die Umsetzung von Teilhabe. Derzeit leben in Deutschland 14.000 Menschen mit Behinderungen in Wohngruppen. Für berechtigte Bürgerinnen und Bürger von 401 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten existieren derzeit 166 SPZ und nur 14 MZEB. Über eine Rahmenkonzeption zur Mit- und Weiterbehandlung durch Vertragszahnärzten soll dieser Versorgungsbereich eigentlich eingebunden sein. Dazu liegen bisher keine Erfahrungsberichte vor.

Im Namen zweier Fachgesellschaften (DGZMB, DGMGB) gratulierte Privatdozent Dr. Peter Schmidt aus der Uniklinik Ulm dem BZÖG mit einen bunten „digitalen Blumenstrauß. Einleitend zu seinem Thema „Aktuelles zur Mundgesundheit bei Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störungen“ ging er neben den bekannten Erstbeschreibern von Formen des Autismus, den Schweizer Psychiater Paul Eugen Bleuler (1857-1933) und den österreichischen Pädiater Hans Asperger (1906-1980) besonders auf die weniger Erstbeschreiberinnen der Autismus-Spektrums-Störung (ASS), die britische Psychiaterin Loma Wing (1928-2014) und ukraninisch-russische Kinderpsychiaterin Grunya Efimovna Sukhareva (1891-1981) ein. Die Literaturrecherchen Schmidts zu „Mundgesundheit bei ASS“ ergaben über einen längeren Zeitraum nur wenige Treffer. Das Forschungsteam um Schmidt beschreitet hier Neuland, was die Bedeutung seines Vortrags auch für die Kollegenschaft unterstreicht. Erste eigene Datenerhebungen konnten im Zentrum für Autismus Therapie und Heilpädagogische Förderung der Evangelischen Stiftung Volmarstein erhoben werden. Bildkarten, die den Behandlungsablauf illustrieren bspw. Die lizensierten Metacom-Symbole der norddeutschen Grafikerin Annette Kitzinger erleichtern vielen Betroffenen eigene Schritte zum Verständnis und der Akzeptanz von Behandlungen. Kitzinger entwickelte die Bildsprache für ihre an Autismus erkrankte Tochter Meta. Die Bildreihen eignen sich für die Unterstützung der Kommunikation in vielen verschieden Bereichen. Am Ende seines Vortrags stößt Schmidt an, dass das Institut der Deutschen Zahnärzte in Köln bei der nächsten geplanten Deutschen Mundgesundheitsstudie 7 erstmalig Daten zu Menschen mit intellektuellen Behinderungen einbeziehen und auswerten sollte, um Lücken in der bisherigen Erfassung zu schließen. Er regt auch an, dass Behandlungen von Menschen mit Behinderungen in Studienplänen für Zahnmedizin obligatorisch sein sollten. Bei der Diskussion kam der Hinweis aus dem Fachpublikum zur Notwendigkeit von Ruhebereichen im Wartezimmer für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.

Prof. Dr. Roswitha Heinrich-Weltzien Management von abwehrendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf

Psychoemotionale Störung, Ethische Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht des Patienten, Schadensvermeidung, Handeln zum Wohle des Patienten, soziale Gerechtigkeit. Eltern oder pädagogisches Personal können eine Vertrauensbrücke zwischen Patienten und Zahnärztin bilden.

Der hohe Stellenwert der nonverbalen Kommunikation (55 %) kommt durch den Vergleich mit  den Kommunikationsformen „Tonlage“ (38 %) und „Gesprochenes Wort“ (7 %) zum Ausdruck, kurz „55; 38; 7“.  Heinrich-Weltzien erläuterte mehrere Herangehensweisen zur Erhöhung der Vertrauensbildung. Dazu zählen „Tell, Show, Do“, „Ask, Tell, Ask“, tiergestützte Therapie, Lob und Belohnung sowie der Einsatz von Sonnenbrillen gegen Lichtreize. Des Weiteren wurde auf Atemübungen und Hypnose, ins Besondere auf hypnotherapeutische Musik eingegangen. Auch schutzgebende Verfahren gegen spontane Bewegungen, wie das Puken oder das Vakuumkissen wurden vorgestellt. Eine Orientierung bietet die „Behavior Guidance for Dental Patients“ der AAPD.

Dr. Pantelis Petrakakis referierte zu „Kinderschutz bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“. Bei dieser Gruppe besteht ein erhöhtes Kariesrisiko. Indem der ZÄD im Rhein-Erft-Kreis an Förderschulen zweimal jährlich zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen durchführt, trägt er dem Rechnung. Petrakakis erläuterte Erreichungsgrade der Untersuchungen im zahnärztlichen Kinderschutz und weist auf wichtige Rolle von kommunalen Präventionsmodellen hin. Bei den im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes betreuten Kindern sank der D-T  und der Sanierungsgrad stieg an (beides signifikant). Das Gesundheitsdienstgesetz von NRW beinhaltet in § 11 Bestimmungen zum Kinderschutz für den Bereich Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Der ZÄD des Rhein-Erft-Kreises schloss Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit insgesamt elf Jugendämtern ab. Petrakakis empfahl die Zusammenarbeit mit Lotsendiensten als eine mögliche Intervention vor Meldung ans Jugendamt.

Prof. Dr. Dr. Greta Barbe von der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Uniklinik Köln hielt den Vortrag „Senioren Zahnmedizin trifft ÖGD – Chancen, Innovationen und Schnittstellen“. Sie gliederte Ihren Vortrag nach den Schwerpunkten des Global Health Reports, der die bedeutende Forderung „Oral Health in all Policies“ beinhaltet. Bei kommunalen Präventionsprogrammen wies sie auf eine erfolgreiche Strategie Australiens hin. Hong Kong verfügt über ein gut funktionierendes Screening Tool zum Zahnstatus. Das Tool Geriatic-Oral Health (OHUT) für die Nutzung durch Pflegekräfte, führt sowohl zu weniger Notfällen als auch zu weniger Krankenhauseinweisungen. Einen anderen systemischen Ansatz hat die Healthy Ageing Strategie Japans mit dem 80/20-Ziel, was bedeutet „im Alter von 80 Jahren noch über zwanzig eigene Zähne verfügen zu können.

Kanada, Brasilien und Australien liefern Beispiele für wirkstarke Kooperationsnetzwerke. Barbe zog in Ihrem Vortrag Daten der DMS V und der DMS 6 heran. Sie bedauerte, dass in letzterer keine Daten zu 75-100-Jährigen mit Pflegebedarf erhoben wurden, da longitudinale Betrachtungen sehr bedeutsam gewesen wären. Eine Besonderheit der älteren Bevölkerung ist das Auftreten von Zahnhalskaries für die die off-Label-Anwendung von Silberdiaminfluorid zur Arretierung eine gute Therapieoption sei. Bei der DMS 6 kam erstmals ein Sixpoint-Fullmouth-Perioindex zur Anwendung, was die longitudinale Betrachtung der Prävalenz im Vergleich zur DMS V erschwere. Barbe bestärkte das Auditorium in einer positiven Einstellung zur Videosprechstunde oder Videofallkonferenz. Es handele sich um valide Methoden mit hoher Sensitivität und Spezifität. Des Weiteren sprach sich Barbe für die Beseitigung von Barrieren, die mobile Versorgung und die Verbindlichkeit von Mundpflege aus. Abschließend hob sie den großen Nutzen und die Potentiale der Wissensplatform mund-pflege.net hervor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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