Erweiterung des § 21 SGB V

Position des BZÖG e.V. zur Umsetzung der Erweiterung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Absatz 1

Hintergrund

Die Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das Zusammenwirken von Gruppen- und Individualprophylaxe und ein verstärktes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung haben hierzu mit beigetragen. Mit dem Kariesrückgang ist gleichzeitig eine Polarisierung des Kariesgeschehens bei einem kleinen Teil der Kinder und Jugendlichen zu beobachten.
Um diese Zielgruppe intensiv mit Prophylaxemaßnahmen zu erreichen, hat der Gesetzgeber erstmals den einrichtungsbezogenen Betreuungsansatz bei der Umsetzung der Gruppenprophylaxe festgeschrieben, die Altersgrenze für die Intensivprophylaxe bis zum 16. Lebensjahr erweitert und auf die Notwendigkeit der Flächendeckung hingewiesen.

Stand der Gruppenprophylaxe in Schulen

Für die gruppenprophylaktische Betreuung der Kinder bestehen in den Ländern Vereinbarungen und Empfehlungen der vom Gesetzgeber genannten Partner - Krankenkassen, für die Zahngesundheitspflege zuständige Stellen in den Ländern und Zahnärzteschaft - zur Umsetzung der Maßnahmen, die regional durch entsprechende Regelungen und Konzepte in örtlichen Arbeitsgemeinschaften untersetzt werden.

Die Umsetzung vor Ort erfolgt dementsprechend durch Zahnärztinnen / Zahnärzte des ÖGD und deren Teams oder/und niedergelassene Zahnärztinnen / Zahnärzte und deren Teams sowie Prophylaxefachkräften mit finanzieller Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen. Gemäß den gesetzlichen Vorgabe gehören zu den Inhalten, die Untersuchung der Mundhöhle und Erhebung des Zahnstatus, die Fluoridierung, die Verbesserung des Mundhygieneverhaltens und Ernährungsberatung.

Flächendeckung

Die jährliche Dokumentation der Maßnahmen durch die DAJ belegt, dass in der Gruppenprophylaxe von allen Beteiligten erhebliche Leistungen erbracht werden und von Jahr zu Jahr weitere Steigerungen zu verzeichnen sind. Von einer flächendeckenden Umsetzung der einzelner Maßnahmen kann jedoch noch nicht gesprochen werden kann.

Die jeweiligen Konzepte vor Ort sind wirksam, wie die Ergebnisse der Mundgesundheit der Kinder zeigen und sind bedarfsgerecht fortzuführen. Hinsichtlich der Effizienz ist davon auszugehen, dass die unterschiedlichen Modelle in den Ländern auch unterschiedliche Kosten verursachen. Die Möglichkeit, Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen zusammen durchzuführen hat sich als besonders wirkungsvoll erwiesen und wird auch in den Kindereinrichtungen als günstig empfunden. Im Hinblick auf die Flächendeckung sollte eine derartige Verbindung von Maßnahmen angestrebt werden, um zukünftig Kräfte zu bündeln und die Akzeptanz bei den Pädagogen und Eltern weiter zu erhöhen.

Gruppenprophylaxe für Kinder bis zum 16. Lebensjahr

Es ist aus der Sicht des BZÖG e.V. konsequent, dass die bereits in der Grundschule begonnenen Gruppenprophylaxemaßnahmen dort bedarfsgerecht intensiviert werden, wo ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt wird, um so die Mundgesundheit nachhaltig positiv zu beeinflussen.

Für die gruppenbezogene Risikoeinschätzung sollten praktikable Parameter zugrunde gelegt werden. Dies sind die Ergebnisse aus der Gesundheitsberichterstattung, die auf kommunaler und Landesebene verfügbar sind. Kariesepidemiologischen Daten sollte dabei der Vorzug gegeben werden. Hier sind beispielsweise Vergleiche der DMF-T-Mittelwerte ebenso möglich wie eine Auswahl nach dem Anteil naturgesunder Gebisse.

Aus der Sozialberichterstattung können soziodemografische Indikatoren einen Hinweis für die Festlegung der zu betreuenden Einrichtungen geben. Auch der Schultyp kann als Auswahlkriterium mit in Betracht gezogen werden.

Die Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde und Primärprophylaxe in der DGZMK hat der DAJ eine Stellungnahme vorgelegt. Der BZÖG e.V. stimmt dieser inhaltlich zu.

Maßnahmen

Die bereits in der Grundschule begonnenen Betreuungskonzepte sollten wegen ihrer erwiesenen Effektivität sowie anerkannten Praktikabilität und Transparenz in Schulen, auch für Kinder nach dem 12. Lebensjahr fortgeführt werden. Dabei ist anzustreben, Gesundheit ganzheitlich zu betrachten und auf die Herausbildung gesundheitsförderlicher Lebensumstände hinzuwirken.

Im Vordergrund stehen die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen und die Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten gleichzeitig einen Impuls, für die sich entwickelnden persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten der Schüler darstellen, um sie im Umgang mit ihrer Gesundheit zu stärken. Im Rahmen von Projekten sollten Schüler aktiv beteiligt werden.

Grundsätzliche gruppenprophylaktische Neukonzeptionen sind in der Regel nicht erforderlich. Erfahrungsgemäß stellt die Kontinuität dieser Betreuung auch eine optimale Brücke für den regelmäßigen Besuch der Zahnarztpraxis dar und ist somit weiterhin ein Anstoß für die Inanspruchnahme der Therapie und der individualprophylaktischen Betreuung.

Zusammenfassung

Der Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. begrüßt die Erweiterungen der Gruppenprophylaxe als einen wirksamen Beitrag zur weiteren Förderung der Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen, die flächendeckend umgesetzt werden soll. Um zukünftig auch die Einrichtungen mit gesundheitsfördernden und Prophylaxemaßnahmen zu erreichen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, sollten entsprechend den regionalen Gegebenheiten praktikable Auswahlkriterien angewandt werden. Bewährte Gruppenprophylaxeprogramme sind jährlich kontinuierlich fortzuführen, für die neue Zielgruppe aufzubauen und an die Spezifik dieser Altersgruppe anzupassen.

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Gesundheitsämtern sind auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene auch künftig wichtige Partner bei der Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarungen, Empfehlungen und Planungen der Betreuungsprogramme, sowie bei der kontinuierlichen Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen.

Dr. Klaus-Günther Dürr
Lacheweg 42
63303 Dreieich

Dr. Gudrun Rojas
Bergstraße 18
14770 Brandenburg

Zurück