Position zur Strukturreform

Der Vorstand des Bundesverbandes der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.(BZÖG)hat anlässlich der Arbeitstagung am 6. Februar 1999 ein Positionspapier zur bevorstehenden Strukturreform aus der Sicht des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erarbeitet.

Präventionsgedanke im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik

Der BZÖG begrüßt, dass zukünftig die Förderung der Gesundheit zum Leitbild der Gesundheitspolitikwird und der Präventionsgedanke im Mittelpunkt steht. Damit kann ein wirksamer Beitragdafür geleistet werden, dass die Bevölkerung in die Lage versetzt wird, ein gesundes Leben zuführen.Bezogen auf die Mundgesundheit bedeutet dies, dass sich möglichst viele Menschen ein Lebenlang überein funktionelles Gebiss erfreuen können, das zum allgemeinen gesundheitlichen undsozialen Wohlbefinden beiträgt. Weil Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen durch einfache Prophylaxemaßnahmenweitgehend zu vermeiden sind, ist der weitere Ausbau einer breitenwirksamen Mundgesundheitsförderung notwendig. Insbesondere der zunehmenden Ungleichheit der Mundgesundheitsozial unterschiedlicher Bevölkerungsschichten muss mit spezifischen Prophylaxeprogrammenbegegnet werden. Darüber hinaus ist eine bessere Vernetzung mit bestehenden Strukturensowie Programmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung anzustreben.

Vorrangig Kinder und Jugendliche mit aufsuchender Struktur erreichen.

Die Rahmenbedingungen sind künftig so zu gestalten, dass präventive Maßnahmen breitenwirksamund kontinuierlich durchgeführt werden und vorrangig Kinder und Jugendliche in Kindergärtenund Schulen erreichen. Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sind regelmäßigeVorsorgeuntersuchungen in diesen Altersgruppen notwendig. Die Bezugspersonen, Eltern,Erzieher/innen und Lehrer/innen, sind aktiv mit einzubeziehen. Dabei führen aufsuchendeBetreuungsformen zu mehr Chancengleichheit.Neben der Verhaltensprävention, die eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit für die Gesundheitbewirken soll, ist das Augenmerk auch auf die VerhäItnisprävention, z. B. die Förderungder Verwendung des fluoridierten Speisesalzes in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung,zu lenken. In Ergänzung zu bevölkerungsorientierten Präventionsprogrammen könnenin den Zahnarztpraxen individuelle Maßnahmen, wie die Fissurenversiegelung durchgeführtwerden.

Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Die Aufgaben des ÖGD sind die örtliche Bedarfsermittlung, Zielplanung, Durchführung undEvaluation von Programmen zur Mundgesundheitsförderung unter Berücksichtigung regionalerGegebenheiten. Voraussetzung hierfür sind qualifizierte zahnärztliche Untersuchungen undeine kommunale Gesundheitsberichterstattung.Als einziger auf das Gemeinwesen orientierter Leistungserbringer im Gesundheitswesenkooperiertder ÖGD als neutrale Institution auf allen Ebenen mit Partnern in der Gesundheitsförderungund koordiniert die Programme zur Mundgesundheitsförderung in den entsprechendenGremien.

Finanzierung

Zur Finanzierung der Prophylaxeprogramme bedarf es eines differenzierten Abstimmungsprozessesmit allen beteiligten Partnern. Um den ÖGD mit seinen in den Landesgesundheitsdienstgesetzenfestgeschriebenen Aufgaben und bestehende Strukturen hierfürweiterhin adäquat einzubinden ist eine einseitige Zuordnung des Aufgabenspektrums derMundgesundheitsförderung in die Zuständigkeit des Bundesausschusses der Zahnärzte undKrankenkassen, und damit zur vertragszahnärztlichen Versorgung, strikt abzulehnen.

Qualitätssicherung und Berufsperspektiven

Der BZÖG bekennt sich zur Qualitätssicherung und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildungder im ÖGD tätigen Zahnärzte/innen als auch Zahnarzthelferinnen und Prophylaxefachkräftenin den entsprechenden Teams.Der Bereich der Mundgesundheitsförderung bietet sowohl für Zahnärzte/innen als auch für zahnmedizinische Assistenzberufe interessante berufliche Chancen und ist deshalb ausbeschäftigungspolitischer Sicht von Bedeutung.

Zurück