Weiterentwicklungskonzept Gruppenprophylaxe

Stellungnahme zum "Weiterentwicklungskonzept Gruppenprophylaxe" der Spitzenverbände der Krankenkassen

Nach dem „Konzept zur Durchführung der zahnmedizinischen Basis- und Intensivprophylaxe im Rahmen der Gruppenprophylaxe“ (1995), legten die Spitzenverbände der Krankenkassen im November 2000 das „Weiterentwicklungskonzept Gruppenprophylaxe“ vor. Dieses Konzept greift die durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 festgelegte Erweiterung des §21 SGB V auf. Das sind die zu erreichende Flächendeckung der Gruppenprophylaxe, der intensivprophylaktische Betreuungsansatz für Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, und die Durchführung dieser Betreuung bis zum 16. Lebensjahr. Realisierungsmöglichkeiten für alle beteiligten Kooperationspartner werden vorgestellt.

Neben einer Fülle von differenzierten Hinweisen und Empfehlungen mit entsprechenden Literaturhinweisen stellen v.a. folgende Punkte Kernaussagen für die Arbeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte im ÖGD dar

Über die Empfehlung an die regionalen Krankenkassen, den Ausbau im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht zu fördern, wird dieser Ausbau nun an Inhalte und Qualitätssicherungsmaßnahmen einer effektiven und effizienten Gruppenprophylaxe geknüpft. Dies bedeutet eine starke Einbeziehung des an vielen Stellen im Sozialgesetzbuch verankerten Qualitätsgebotes (v.a. in §135a). Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat in den 1999 beschlossenen Zielen für eine einheitliche Qualitätsstrategie im deutschen Gesundheitswesen darauf hingewiesen, dass „Leistungen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden müssen“.

In diesem Zusammenhang verweist das Weiterentwicklungskonzept auf Vorgehensweisen der evidenzbasierten Zahnmedizin, nämlich die Verwendung von Fluoriden in Form der Lackapplikation, und dies speziell bei sozial benachteiligten Kindern mit vergleichsweise schlechter Mundgesundheit. Bei diesen Kindern ist die Effektivität gesundheitserzieherischer Maßnahmen deutlich geringer als bei Kindern mit gutem Mundgesundheitszustand. Die Intervention mittels der „biomedizinischen Prävention“ durch Fluoride ist ein Public Health Erfordernis. Nachdem die Public Health Forschung Umfang und zeitliche Trends differentieller Morbidität dokumentiert hatte, und in den letzten Jahren die Erklärung der gesundheitlichen Ungleichheit im Vordergrund stand, stellt sich in neuester Zeit zunehmend die Frage nach deren Beeinflussungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang werden die interventionellen Aktivitäten zur Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit, die gezielt auf sozio-ökonomisch benachteiligte Gruppen fokussiert sind, diskutiert. Sie können nach struktureller, d.h. auf die Veränderung von Lebens- und Arbeitsbedingungen abzielender Art sein, oder auf die Veränderung von Verhaltensweisen Betroffener sowie auf die Optimierung präventiver und therapeutischer Maßnahmen ausgerichtet sein. Damit erklärt sich auch der sog. „Setting-Ansatz“ der Gruppenprophylaxe, nämlich das Hereintragen präventiver Maßnahmen in die Lebensbereiche Kindergarten und Schule unter Einbeziehung der Bezugspersonen der Heranwachsenden, damit sich gesundheitliche Chancengleichheit entwickeln kann.

Schließlich münden die Anregungen in einer Darstellung der Möglichkeiten, Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, zu identifizieren. Schüler dieser Einrichtungen sollen bis zum 16. Lebensjahr gruppenprophylaktisch betreut werden.

Die zunehmend starke Beeinflussung der Gruppenprophylaxe durch die Qualitätsdiskussion bekommt nicht nur vor dem Hintergrund des Weiterentwicklungskonzepts Gewicht, sondern auch durch die Aussagen des Vorsitzenden des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen Prof. Schwartz. „Qualitätsmanagement beginnt bereits bei der Festlegung von Zielen, der Auswahl der Zielgruppen, Zugangswege und Interventionsverfahren. Eine wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung der Qualität ist die möglichst genaue und theoretisch fundierte Festlegung des Zieles, das der Maßnahme, der Auswahl der Zielgruppen, der Zugangswege und der einzubeziehenden Kooperationspartner zugrunde liegt“. Neben dem subjektiven Bedarf der Zielgruppen muss „auch ihr objektiver Bedarf bestimmt werden, nämlich das Ausmaß und das Reduktionspotenzial der Krankheitslast, der Risiken und Belastungen und auch der möglichen positiven Ressourcen in der Zielgruppe. Hieran knüpfen sich in der Regel auch die wesentlichen Erwartungen der Kostenträger und der Politik“. Weiterhin, so Schwartz, seien mögliche Interventionssettings z.B. Schulen, wobei die Maßnahmen fachgerecht und mit gebotener Qualität zu erbringen sind.

Der Vorstand des Bundesverbandes der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. empfiehlt eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Weiterentwicklungskonzept auf der regionalen Ebene. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat durch seine aufsuchende Betreuung sowie den Zugang zu den Kindereinrichtungen und den Multiplikatoren eine Schlüsselposition in den Kommunen und sollte die vorliegenden Anregungen in die Planung, Steuerung, Durchführung und Evaluation der bedarfsorientierten Betreuungskonzepte einbeziehen.

Insbesondere die regelhafte Verknüpfung der gesundheitserzieherischen Maßnahmen mit der Fluoridierung (v.a. Lackapplikation/Evidenzbasierung) sowie den Maßnahmen der sekundären Prävention stellt die größte organisatorische Herausforderung an die Zahnärztinnen und Zahnärzte des ÖGD dar, der wir uns in den kommenden Jahren bei flächendeckender Umsetzung stellen müssen.

Dr. Michael Schäfer, M. san.
Kölner Str. 180
40227 Düsseldorf

Dr. Gudrun Rojas
Bergstraße 18
14770 Brandenburg

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