Aktive Mittagspause am Goldenen Reiter in Dresden

Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen den Regelungen des TVöD bzw. des TV-L und sind dadurch gegenüber Ärzten an kommunalen Krankenhäusern, an Universitätskliniken oder beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erheblich benachteiligt.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in der Vergangenheit seinen ärztlichen Nachwuchs weit überwiegend aus Kliniken gewinnen können, nur vereinzelt aus niedergelassener Tätigkeit oder z. B. aus dem Sanitätsdienst der Bundeswehr. Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern und insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte, die in den Öffentlichen Gesundheitsdienst wechseln möchten, werden dort erheblich schlechter bezahlt als in der Klinik, aus der heraus sie sich verändern möchten. Fachärztinnen und -ärzte, die aus der Klinik in ein Gesundheitsamt wechseln möchten, werden dort in etwa auf das Gehaltsniveau eines Berufsanfängers direkt nach Ablegen der ärztlichen Prüfung zurückgesetzt.

Freiwerdende Arzt- und insbesondere Facharztstellen in Gesundheitsämtern können zu den Konditionen des TVöD bzw. TV-L nur schwer bzw. gar nicht mehr nachbesetzt werden. Im März 2018 waren 10 % der Arztstellen in den sächsischen Gesundheitsämtern unbesetzt und in den nächsten 10 Jahren erreichen etwa ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte der sächsischen Gesundheitsämter das Rentenalter. Obwohl jedes Gesundheitsamt in Sachsen derzeit mindestens eine Ärztin oder eine  Arzt sucht, hat sich für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD finanziell nichts verbessert. Im Gegenteil der Abstand zu den Klinikkollegen ist größer geworden!

Somit ist der Öffentliche Gesundheitsdienst beim Werben um qualifizierten fachärztlichen Nachwuchs aus Krankenhäusern nahezu chancenlos. Selbst der Vorteil einer familienfreundlichen Arbeit im Öffentlichen Dienst ist durch den Ausbau der MVZ-Struktur nicht mehr vorhanden.

Wir arbeiten für Ihre Gesundheit -

Aber nicht mehr lange!

Der Öffentliche Gesundheitsdienst rückt jedoch immer dann verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, wenn die Gesellschaft mit den Gefahren und Herausforderungen von Pandemien konfrontiert (z.B. EHEC, Ebola) oder die Forderung nach verstärkten Kontrollen durch die Gesundheitsämter erhoben wird, um Hygienemängeln in Arztpraxen, Krankenhäusern und Heimen zu begegnen. Momentan werden die Aktivitäten des ÖGD insbesondere im Zusammenhang mit der Masern-Welle und im Kontext mit Gesundheitsuntersuchungen und der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge wahrgenommen. Bei Herausforderungen, die nicht oder nicht ausreichend im Rahmen der Regelversorgung im ambulanten und stationären Bereich bewältigt werden können, wird der Ruf nach der dritten Säule des Gesundheitssystems laut und der ÖGD stärker wahrnehmbar.

Fakt ist: Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst benötigen mindestens eine gleichwertige Qualifikation wie Fachärzte in Klinik oder Praxis. Um das breite Aufgabenspektrum eines Arztes an einem Gesundheitsamt zu beherrschen, bedarf es einer fundierten Weiterbildung nach einer mindestens drei-jährigen klinischen Tätigkeit, in der Regel im Anschluss an eine erste Facharztqualifikation z. B. als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Hygiene und Umweltmedizin etc. Zusätzlich ist die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen angemessen und notwendig, um eine Leitungsfunktion zu übernehmen.

Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in erster Linie Mediziner und erst dann qualifizierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Ihre Profession ist durch Juristen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Verwaltungsfachleute nicht zu ersetzen.

Daher fordern wir eine einheitliche Vergütung für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD und im Krankenhaus. Sowohl in Kliniken als auch im öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es verschiedene Qualifikations- und Leitungsebenen, die in der Vergütung abgebildet werden müssen. Der Marburger Bund unterstützt diese Forderungen.

Zurzeit erleben wir durch eine Vielzahl bereits erfolgter oder in der Diskussion befindlicher Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, dass zwar die Anforderungen an den ÖGD ständig steigen und sich das Aufgabenprofil damit ändert, diesen Umständen aber nicht durch adäquate Personalausstattung in den Gesundheitsämtern Rechnung getragen wird.

Die Politik hat das Problem erkannt:
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat schon im Februar 2010 – und seit dem immer wieder! – die Finanzministerkonferenz aufgefordert, auf Grund des erheblichen Mangels an Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst deren Bezahlung zu verbessern.

Die Kundgebung am Goldenen Reiter in Dresden an der Hauptstraße startet am 7. November 2018 12:45 Uhr. Eröffnet wird die Veranstaltung durch den Vorsitzenden des LVÖGD, Herrn Dr. Uerlings. Für Grußworte wurden die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, ein Vertreter des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte und die 1. Vorsitzende des Marburger Bund Sachsen angefragt.

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