Angebot der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf "Gutachtenseminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte"
Grundsätze der zahnärztlichen Begutachtung
Die Erstellung von Gutachten für interne und externe Kostenträger stellt hohe Anforderungen an die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Öffentlichen Gesundheitsdienste. Im Rahmen der Begutachtung ist es notwendig, zahnärztlichen Sachverstand mit Kenntnissen im Verwaltungsrecht zu verknüpfen. Dabei sind gute Kenntnisse gesetzlicher Grundlagen und Rechtsverordnungen, wie der Beihilfeverordnung (BVO) des Bundes und der Länder, des AsylbewerberLeistungsgesetzes (AsylbLG), der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ) und des FestzuschussSystems der gesetzlichen Krankenversicherung eine grundlegende Voraussetzung. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Stellung des Gutachters im ärztlichen und juristischen Sinne sowie zum Beihilferecht und der seit 2012 gültigen neuen Gebührenordnung für Zahnärzte.
Hinweis: Der theoretische Teil der Weiterbildung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen. Lehrgangsteil 1 umfasst die Module 1-3 des Weiterbildungskurses. Lehrgangsteil 2 umfasst die jeweils dreitägigen Gutachtenseminare „Grundsätze der zahnärztlichen Begutachtung“ und „Spezielle Aspekte der zahnärztlichen Begutachtung“, die in jährlichem Wechsel angeboten werden sowie den praxisorientierten zweitägigen „Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte“.
Weitere Informationen unter www.akademie-oegw.de