Angebot der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf "Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte"

Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für interne und externe Kostenträger wie Beihilfestellen und Sozialämter ist neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein weiterer, wichtiger Betätigungsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten Bundesländern in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder, sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden notwendigerweise auch die Rechtsbereiche der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ) und zum Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmer auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind. Zusätzlich bietet die Veranstaltung Möglichkeiten zum gegenseitigen Austausch erster praktischer Erfahrungen im Zusammenhang mit der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung der GOZ.

Besondere Eigenheiten des Beihilferechts einzelner Bundesländer werden – entsprechend der Herkunft der Teilnehmer des Workshops – gesondert berücksichtigt.

Die Veranstaltung ist am zweiten Tag ausdrücklich als Workshop konzipiert. Es besteht für alle Teilnehmer die Möglichkeit, interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtentätigkeit vorzustellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und bearbeitet werden. Basiskenntnisse zur gutachterlichen Tätigkeit stellen daher eine sinnvolle und wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an dem Workshop dar.

Die Teilnehmer werden gebeten, eine Kurzfassung der neuen GOZ sowie alle für sie relevanten Unterlagen zur Beihilfeverordnung zur Veranstaltung mitzubringen.

Hinweis: Der theoretische Teil der Weiterbildung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen. Lehrgangsteil 1 umfasst die Module 1-3 des Weiterbildungskurses. Lehrgangsteil 2 umfasst die jeweils dreitägigen Gutachtenseminare „Grundsätze der zahnärztlichen Begutachtung“ und „Spezielle Aspekte der zahnärztlichen Begutachtung“, die in jährlichem Wechsel angeboten werden sowie den praxisorientierten zweitägigen „Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte“.

Weitere Informationen unter www.akademie-oegw.de

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