Angebot der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf "Begehung von Zahnarztpraxen nach dem Infektionsschutzgesetz"

Der Stellenwert der Infektionsprophylaxe in der Zahnarztpraxis hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Von den Veränderungen sind auch die kommunalen Gesundheitsämter betroffen, denn diese sind als zuständige Behörde mit der Begehung von Zahnarztpraxen betraut. Diese findet bislang in den meisten Bundesländern nur anlassbezogen statt. Im Gegensatz dazu fallen Praxen von Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen und – je nach Tätigkeitsspektrum – auch oralchirurgische Praxen unter die Regelbegehung für ambulant operierende Ärzte.
Wichtige Voraussetzungen für die korrekte Erfüllung dieser Aufgabe sind nicht nur eine fundierte fachliche und juristische Wissensgrundlage, sondern auch entsprechende Organisationsformen und ein funktionierendes Qualitätsmanagement in den Gesundheitsämtern. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang eine funktionierende interdisziplinäre Kooperation innerhalb der Behörde gefordert. Damit ist auch die wichtige Fragestellung verbunden, welche Fachabteilungen in die Organisation und die Durchführung der Praxisbegehungen einbezogen werden.
Im Rahmen des Seminars werden rechtliche Grundlagen sowie aktuelle Konzepte und Entwicklungen u. a. anhand von Praxisbeispielen und einem Workshop vermittelt.

Die Veranstaltung wird gemäß den Leitsätzen und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung durchgeführt und ist mit 16 Punkten bewertet. Teilnehmer, die keine Fortbildungspunkte geltend machen können, erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar.

Weitere Hinweise unter www.akademie-oegw.de

 

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