Kindesvernachlässigung: Zahnmedizin als ein Indikator

  • Zahnmedizin als ein Indikator
  • Grundsätze und Herausforderungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes

Die Fortbildung für Jugendzahnärztinnen und Jugendzahnärzte findet am Montag, 17. März 2014 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr in Stuttgart, im Hause der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Adalbert-Stifter-Straße 105, statt.

Die Tagungsgebühr beträgt 155,00 Euro. Fortbildungspunkte werden bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beantragt.

Herr OA Dr. Reinhard Schilke (Medizinische Hochschule Hannover) wird über das klinische Erscheinungsbild, die oralen Manifestationen bei einer zahnmedizinischen Vernachlässigung von Kindern referieren. Aufgrund seiner Erfahrungen sind Prävention und die zahnmedizinischen Betreuung von Kindern vor dem vierten Lebensjahr von zentraler Bedeutung.

Herr Professor em. Dr. Hans-Jürgen Schimke (Institut für Soziale Arbeit; Deutscher Kinderschutzbund NRW) referiert über das neue Bundeskinderschutzgesetz (01.01.12), das insbesondere für die Ärzte klare Regelungen zur Weitergabe von Informationen schafft, andererseits aber auch Herausforderungen für die ärztliche Praxis enthält. Für den Arzt ist es oft schwierig zu entscheiden, wie mit Informationen unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des Vertrauensverhältnisses zum Schutz der Kinder umgegangen werden kann.

Beide Vorträge führen praxisnah in die Materie ein und geben wichtige Hinweise für das Verhalten bei einer möglichen Gefährdung von Kindern.

Veranstalter: SAMA

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