Angebot der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen: Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte des ÖGD in den meisten deutschen Bundesländern.
Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden notwendigerweise die Rechtsbereiche der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ), BEMA und zum Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte im ÖGD besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmenden auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind. Aktuelle Entwicklungen finden dabei Berücksichtigung. Basiskenntnisse zur gutachterlichen Tätigkeit und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten stellen daher eine wichtige Mindestvoraussetzung für die Teilnahme dar. Es besteht für alle Teilnehmenden die Möglichkeit, interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit vorzustellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden Unterlagen sind bitte rechtzeitig bereits im Vorfeld der Veranstaltung dem Veranstaltungsbüro zur Verfügung zu stellen!
Die Teilnehmenden werden gebeten, eine Kurzfassung der GOZ sowie alle für sie relevanten und verbindlichen Rechtsgrundlagen zur Veranstaltung mitzubringen.
Die Veranstaltung ist ausdrücklich als Workshop konzipiert. Die Anzahl der Teilnehmenden ist daher auf 25 Personen begrenzt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter afög.de