Hygienemanagement und Aufbereitung von Medizinprodukten (1)
Düsseldorf
Teil 1
Nach der Coronapandemie muss niemand mehr von der Bedeutung der Infektionsprophylaxe auch im Bereich der Zahnheilkunde überzeugt werden. Im Mittelpunkt des Interesses steht aktuell das IfSG, aber Medizinproduktegesetz (MPG), Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und RKI-Richtlinien insbesondere zu den Anforderungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten haben nicht an Bedeutung verloren. Dies betrifft auch die Zahnärztlichen Gesundheitsdienste. Diese müssen als Teil der unteren Gesundheitsbehörde im besonderen Maße dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen gesetzeskonform und in vorbildlicher Form umgesetzt werden. Jederzeit können sie bei ihrer Arbeit in Einrichtungen und Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten – dies umso mehr in Zeiten multiresistenter Keime einerseits und allgegenwärtiger Handydokumentation andererseits. Voraussetzungen für eine korrekte Erfüllung aller Vorgaben sind neben einer fundierten Wissensgrundlage zu den möglichen Infektionserkrankungen und deren Übertragungswegen umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Organisation, der Durchführung und der Dokumentation der erforderlichen hygienischen Maßnahmen. Besonders zu beachten ist laut RKI die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements. Ausschließlich für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul der Ausbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen bestehend aus zwei Teilen.
Angebot der Akademie AÖGW. Anmeldung und weitere Informationen unter www.akademie-oegw.de