Was hat das für Vorteile?
Teilnahme an Veranstaltungen und Fortbildungen
Der BZÖG veranstaltet gemeinsam mit dem BVÖGD jährlich einen Wissenschaftlichen Kongress, auf dem die neuesten Studien, Arbeiten und Programme vorgestellt werden. Mitglieder des BZÖG zahlen eine geringere Kongressgebühr. Die Landesstellen des BZÖG organisieren Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder zu aktuellen Themen und Problemen.
„Zahnärztlicher Gesundheitsdienst“
Mitglieder erhalten kostenlos die Ausgaben der Verbandszeitschrift an eine Wunschadresse zugeschickt.
Mitgestaltung
Bei der Neufassung und Änderung von Ländergesetzen zur Bildungs- und Gesundheitspolitik können die Landestellen sich aktiv einbringen. Die Unterstützung der Mitglieder ist notwendig und möglich!
Erfahrungsaustausch
Nicht nur beim direkten Treffen der Mitglieder in den Landesstellenveranstaltungen, auch auf der Mitgliedsseite im internen Bereich der Internetplattform ist es möglich, mit Kolleginnen und Kollegen intensiv Gedanken auszutauschen und zu debattieren.
Wie wird man Mitglied?
Sie sind Zahnarzt im öffentlichen Dienst
dann können Sie Mitglied werden.
Sie stellen einen Mitgliedsantrag,
indem Sie das PDF-Formular am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die angegebene Adresse senden.
Die Geschäftsführung des BZÖG begrüßt Sie als neues Mitglied
Sie erhalten Begrüßungspost, die auch die Zugangsdaten für den internen Bereich enthält und Sie werden zeitnah in die Adressdatei für den Versand der Verbandszeitschrift aufgenommen.
Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft
Die Beantragung der Mitgliedschaft beim BZÖG erfolgt auf dem Postweg. Wählen Sie den Mitgliedsantrag der für Sie zuständigen Landesstelle aus und laden Sie ihn herunter. Füllen Sie die PDF am Rechner vollständig aus und drucken Sie den Antrag danach aus. Unterschreiben Sie auf den entsprechenden Seiten und senden Sie den Antrag an die auf dem Antrag befindliche Postadresse.
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- 2022 MA Baden-Württemberg.pdf (1,3 MiB)
- 2022 MA Berlin.pdf (1,3 MiB)
- 2022 MA Brandenburg.pdf (1,5 MiB)
- 2022 MA Bremen.pdf (1,7 MiB)
- 2022 MA Hamburg.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Hessen.pdf (1,6 MiB)
- 2022 MA Mecklenburg-Vorpommern.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Niedersachsen.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Nordrhein.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Rheinland-Pfalz.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Saarland.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Sachsen-Anhalt.pdf (1,5 MiB)
- 2022 MA Sachsen.pdf (921,2 KiB)
- 2022 MA Schleswig-Holstein.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Thüringen.pdf (1,4 MiB)
- 2022 MA Westfalen-Lippe.pdf (1,5 MiB)