Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern.
Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul der Ausbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen bestehend aus zwei Teilen.
Am 16. und 17. Mai 2025 findet im EMPIRE RIVERSIDE HOTEL in Hamburg der 6. Präventionskongress der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin e.V. (DGPZM) sowie die 34. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. (DGAZ) statt.
Die Vorstellung eines eigenen Kinderschutzfalles und der anschließenden Diskussion mit einer Kinderschutzmedizinerin bilden den Abschluss des Curriculums „Kinderschutz im Öffentlichen Dienst“ Die Teilnahme an der Fallbesprechungsrunde ist erst nach dem Absolvieren aller geforderten Voraussetzungen möglich. Ein Schema zur Aufbereitung Ihres Falls erhalten Sie nach der Anmeldebestätigung.