Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern.
Das Infektionsschutzgesetz überträgt den Gesundheitsämtern die Aufgaben, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Um dem gerecht zu werden, ermitteln die Mitarbeitenden immer dann, wenn dem Gesundheitsamt Erkrankungs- und Verdachtsfälle gemeldet werden und meldet die Erkenntnisse weiter. Außerdem werden entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet.